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Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) steht Ihnen in der GeBO ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung.

Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Medizinproduktehersteller (§ 5, Medizinproduktegesetz) in den Gesundheitseinrichtungen