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Unsere Haltung zur Legalisierung von Cannabis

Die ab 01.04.2024 – entgegen aller fachlich fundierter Argumente – erfolgte Teil-Legalisierung von Cannabis verändert den therapeutischen Auftrag unserer Kliniken nicht. Besitz und Konsum von Cannabis auf dem Klinikgelände bleiben untersagt.

Die bislang geltenden Maßnahmen (siehe Haus-, Stations- oder Therapieordnungen) bei Besitz und/oder Konsum bleiben bestehen.

Auch für die Fortführung der Gabe von (bereits vor Behandlungsbeginn in unseren Kliniken) verordnetem und von der jeweiligen Krankenkasse erstattetem medizinischen Cannabis bleibt unsere Linie unverändert: Diese erfolgt lediglich bei von uns bestätigter Indikation.