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Staatsanwaltschaft bestätigt: Behandlung an Bezirksklinik Rehau nach allen Regeln der ärztlichen Kunst

Ende vergangenen Jahres waren schwere Anschuldigungen gegen die Bezirksklinik Rehau aufgrund angeblicher Behandlungsfehler erhoben worden. Völlig zu Unrecht, wie der Gutachter kurz darauf schriftlich eingeräumt hat. Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft offiziell festgestellt, dass keinerlei Fehlverhalten seitens der Klinik und deren Mitarbeitern vorlag.

In dem Prozess ging es um die Schuldfähigkeit eines Patienten, der einen Brand in der Bezirksklinik ausgelöst hatte. Hierbei war ein Gutachten vorgelegt worden, in dem das Wesentliche übersehen wurde: Das Medikament war nicht nur in Tablettenform, sondern zusätzlich als Depotspritze verabreicht worden.

Das der betroffene Patient vorschriftsmäßig und nach allen Regeln der ärztlichen Kunst behandelt worden war, wird von der Staatsanwaltschaft bestätigt. Erleichtert zeigen sich der Bezirkstagspräsident Henry Schramm und GeBO-Vorstand Katja Bittner: „Es ist für uns eine Herzensangelegenheit, dass die Mitarbeiter offiziell entlastet sind. Sie leisten Großartiges im Sinne unserer Patienten. Dafür kann man nur sehr dankbar sein.“