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Parlamentarische Staatsangehörige informiert sich über Forensik

Was steckt hinter „64er“? Was hinter dem „63er“? Wer kommt eigentlich in eine Klinik für Forensische Psychiatrie? Und wie sieht es mit der Rückfallquote aus? Bundestagsabgeordnete Annette Kramme, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, informierte sich in der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth von Grund auf über deren Aufgaben und Arbeitsweise. Aleh Maksimiuk, stellvertretender Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, und Melanie Hohlbach, therapeutische Leitung, erläuterten zusammen mit Vorständin Eva Gill und Standortleiter Sebastian Ditschek die Rolle der Forensik im Spannungsfeld von Therapie, Sicherheit und Resozialisierung: Wie werden psychisch erkrankte Straftäter behandelt? Welche Maßnahmen tragen dazu bei, die Rückfallgefahr zu verringern? Und wie wird die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet?

 

Patienten in der Klinik für Forensische Psychiatrie sind Menschen, die eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung begannen haben. Forschung zeige, dass Therapie bei Straftätern wirke. „Die Patienten profitieren davon und werden anschließend weniger straffällig“, sagte Maksimiuk. Vor allem im Bereich derer, die wegen einer psychischen Erkrankung straffällig geworden seien, erziele man gute Erfolge, „wenn sie medikamentös gut eingestellt sind“. Bei suchtkranken Straftätern habt etwa ein Drittel der Patienten einen Rückfall und begeht erneut eine Straftat, ein weiteres Drittel werde rückfällig, was die Sucht betrifft, falle aber nicht mehr durch eine Straftat auf und das dritte Drittel ist therapiert und resozialisiert.

Durch eine Neuregelung des §64 StGB (hier sind, vereinfacht gesagt, Straftäter gemeint, die eine Tat unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol begangen haben) habe sich die Klientel in der Forensik verändert, so Hohlbach und es sind insgesamt weniger (aber betreuungsintensivere) Patienten in der Forensischen Psychiatrie, stattdessen in der Justizvollzugsanstalt. Was gut ist – es gibt weniger Missbrauch dieses Gesetzes. 

Wer in der Klinik für Forensische Psychiatrie war, ist in der Regel anschließend für fünf Jahre an die forensische Ambulanz angebunden. Patienten werden also weiterhin betreut und sind auf dem Radar. Aber auch hier: Die ambulante Nachversorgung sei nicht entsprechend finanziert.

Der Sparzwang im Gesundheitswesen, der sich natürlich auch in der Psychiatrie bemerkbar mache, ist gefährlich, sagen Maksimiuk, Hohlbach und Gill einstimmig. „Das Risiko erhöht sich.“ Für die, die in der Psychiatrie arbeiten, aber auch für die Gesellschaft. 

Kramme sieht ein Netzwerk schon viel früher nötig – Hausärzte müssten in psychiatrische Behandlung eingebunden werden, was Kliniken entlasten könnte. Und „in Flüchtlingsunterkünften wäre es schon gut, wenn zumindest Sozialarbeiter vor Ort wären.“ So könnte schon sehr früh eine mögliche Be- oder Überlastung von Kliniken abgefangen werden.