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Veranstaltungen GeBO-Akademie

Haftungsrecht für Pflegefachkräfte

 

Datum

Mittwoch, 02.07.2025
Uhrzeit

08:30 bis 16:00 Uhr

Ortonline-Fortbildung
ZielgruppePflegefachkräfte und Interessierte
ReferentDr. Uta Holtmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
KursnummerHR0207ON
Kosten215,00 € für externe Teilnehmer
AnmeldungMitarbeiter der GeBO nutzen für die Anmeldung das in Qualido hinterlegte Anmeldeformular. Dieses finden Sie auch hier.
Externe Teilnehmer nutzen bitte das entsprechende Anmeldeformular. Dieses finden Sie hier.
Kontakt

GeBO-Akademie
Telefon 0921 283-9942
Fax 0921 283-5005
akademie@gebo-med.de
www.gebo-akademie.de

Beschreibung

  • Pflichten gegenüber dem Patienten: Fürsorge und Sorgfalt prägen jedes Handeln gegenüber dem Patienten; wie sich mangelnde Fürsorge und mangelnde Sorgfalt zum Schaden des Patienten auswirken können
  • Grundpflege und medizinische Behandlungspflege: Warum die Abgrenzung für das Pflegepersonal wirklich wichtig ist
  • Das Zusammenwirken zwischen Pflegefachkraft und Arzt: Arzt und Pflegefachkraft wirken gemeinsam auf die Heilung und Genesung des Patienten hin. Wie der Zuständigkeitsbereich voneinander abzugrenzen ist
  • Pflichtverletzung durch Handeln oder Unterlassen: Ein Haftungsrisiko für Pflegefachkräfte besteht nicht nur, wenn sie durch aktives Handeln Fehler begehen, sondern vor allem auch bei einem Unterlassen
  • Aufsicht und Überwachungspflichten: Die vielfältigen Aufsichts- und Überwachungspflichten, denen eine Pflegefachkraft nachzukommen hat.
  • Pflege und Dokumentation: Die Pflegefachkraft achtet darauf, ihr pflegerisches Handeln zeitnah und sorgfältig zu dokumentieren
  • Verantwortung der verantwortlichen Pflegefachkraft für das Versagen Dritter: Als Pflegefachvorgesetzte schützen Sie sich davor, für die Fehler nachgeordneter Pflegekräfte in die Verantwortung genommen zu werden
  • Datenschutz in der Pflege: Als Pflegefachkraft erhalten Sie umfassend Kenntnis über personenbezogene Daten von Patienten und wie Sie damit umzugehen haben