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Bezirksklinik Hochstadt veranstaltet Zuweisertag

Intensive Gespräche für optimierte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und BKH

Zuweisung bezeichnet den Vorgang bei dem eine Patientin oder ein Patient durch die verantwortlichen Mitarbeiter einer Institution, etwa einer Sozialstation, an eine Klinik, wie etwa die Bezirksklinik Hochstadt, überwiesen wird.

Dabei spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. 

Gibt es neue Angebote? 

Wie sieht die Klinik eigentlich aus? 

Was sind Alleinstellungsmerkmale? 

Wo hapert es? 

Diese und weitere Fragen werden in regelmäßigen Abständen direkt vor Ort in Hochstadt geklärt. Bei einem Zuweisertag. Jetzt kamen erneut Vertreterinnen und Vertreter interner und externe Sozialstationen zu Besuch um sich mit Klinikverantwortlichen auszutauschen. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr: Die Vorstellung des Therapiekonzeptes und dessen besondere Ansätze. So setzt man in Hochstadt beispielweise auf die tiergestützte Therapie mit Hund Theo oder aber das Bogenschießen mit selbst gebauten Bögen. Auch über die Umsetzung und die Hürden der Thematik Therapie statt Strafe, gemäß §35 BtMG wurde gesprochen. 

Hierbei handelt es sich um folgenden Sachverhalt: 

Ein Antrag nach § 35 BtMG kann bei der Vollstreckungsbehörde gestellt werden, um die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auszusetzen und stattdessen eine Drogentherapie in einer Klinik oder ambulant durchzuführen. Das Ziel ist, die Sucht als Ursache der Straftaten zu behandeln und den Verurteilten so die Möglichkeit einer Rehabilitation zu geben.

Konstruktive Gespräche mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit zum Wohl der Patientinnen und Patienten. 

Auch 2026 soll es den Zuweisertag in Hochstadt geben.