Besuche
In den Kliniken der GeBO darf jeder Patient pro Tag einen Besucher für eine Stunde empfangen.
Test und Maske
Ab dem 1. März 2023 tritt die AV Corona-Schutzmaßnahmen und die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft, somit gelten folgende Regelungen in der GeBO:
Für Besucher gilt ab dem 1. März 2023:
Die Corona-Testpflicht entfällt. Sie brauchen keinen Test mehr.
Aber Sie sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
Für Patienten gilt ab dem 1. März 2023:
Bei der Aufnahme und aus gegebenem Anlass (Symptome) ist eine Testung mittels Antigenschnelltest notwendig.
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht nur für Patienten der Tageskliniken sowie Patienten des MVZ und der PIA.