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News

Aktuelle Besuchs-, Test- und Maskenregelung

Besuche

In den Kliniken der GeBO darf jeder Patient pro Tag einen Besucher für eine Stunde empfangen.

 

Test und Maske

Ab dem 1. März 2023 tritt die AV Corona-Schutzmaßnahmen und die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft, somit gelten folgende Regelungen in der GeBO:
 
Für Besucher gilt ab dem 1. März 2023:

Die Corona-Testpflicht entfällt. Sie brauchen keinen Test mehr. 
Aber Sie sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Für Patienten gilt ab dem 1. März 2023:

Bei der Aufnahme und aus gegebenem Anlass (Symptome) ist eine Testung mittels Antigenschnelltest notwendig.
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht nur für Patienten der Tageskliniken sowie Patienten des MVZ und der PIA.